1. Abschluss des Reisevertrages: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung der hier im Auszug abgedruckten Reisebedingungen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, sofern sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Der Anmelder trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragsverpflichtung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Ein Anspruch kann von einer mündlich gegebenen Vorabbestätigung nicht hergeleitet werden.
2. Zahlungsbedingungen: Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von mind. 100€ pro Reiseteilnehmer fällig, sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes vermerkt ist. Jegliche Zahlungen sind erst dann zu leisten, wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein Übergeben worden ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Nach Eingang der Restzahlung (bitte unaufgefordert, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt leisten) werden die Reiseunterlagen mit den dazugehörigen Fahrtinformationen verschickt.
3. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die genauen Modalit?ten entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisevereinbarungen.
5. Rücktritt des Teilnehmers: Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Berechnung der folgenden Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderwärtige Verwendung der Reiseleistungen. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Folgende Rücktrittsgebühren werden (in Prozent des Reisepreises) f?llig:* bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%* bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%* bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%* bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%* bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%* am Anreisetag oder später 100%. Dem Kunden bleibt der Nachweis möglich, dass dem Veranstalter ein geringerer als der pauschalisierte oder Überhaupt kein Schaden entstanden ist, dem Veranstalter die Geltendmachung eines höheren als dem pauschalisierten Schaden vorbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Umbuchung: Der Kunde kann bis 10 Tage vor Reisebeginn mit der Zustimmung des Reiseveranstalters gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von EUR 25,- umbuchen.
7. Ersatzperson: Wird durch den Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt, so wird lediglich eine Gebühr von EUR 25,- in Rechnung gestellt. Als Ersatzperson kann jedoch nur gelten, wer den eventuell besonderen Erfordernissen der Reise genügt und wem in- und ausländische Gesetze bezüglich einer Teilnahme an der jeweiligen Reise nicht entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Die genauen Modalitäten entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisebedingungen.
9. Beschränkung der Haftung: Die Haftung des Reiseveranstalters für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,* soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird* oder* soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Reiseveranstalters aufgrund Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Reisenden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung ist gem. dem Reisevertragsgesetz auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11. Mitwirkungspflicht: Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten; insbesondere mu? er Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen.
12. Verjährung: Der Teilnehmer kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich beim Reiseveranstalter geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Buchung und der Durchführung der Reise gegen den Reiseveranstalter zustehen können, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum.
13.Ausschluß: Es wird erwartet, dass der Teilnehmer Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, kann er ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise ausgeschlossen werden. Entstehende Kosten gehen zu seinen Lasten. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Verliehenes Sportmaterial: Die Teilnehmer haften bei schuldhafter Beschädigung oder schuldhaftem Diebstahl von gemietetem oder leihweise Überlassenem Sportmaterial und leisten dem Veranstalter in diesem Fall Schadensersatz. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sorgfältig mit dem Überlassenen Material umzugehen und dafür zu sorgen, dass dieses im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort bestmöglich gegen Diebstahl geschützt wird und nicht unbeaufsichtigt oder unverschlossen bleibt.
16. Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler.